Single:Versichert ist der Versicherungsnehmer. Außerdem sind Gastkinder, Austauschschüler (subsidiär), Haushaltshilfen z.B. Pflegepersonal oder Au-Pairs mitversichert.Paar:Zusätzlich zum Versicherungsumfang des Single-Tarifs ist der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner oder der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte versichert, sofern beide Partner unverheiratet sind.Alleinerziehend:Zusätzlich zum Versicherungsumfang des Single-Tarifs sind die eigenen unverheirateten Kinder, die nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, versichert. Das können auch Stief-, Adoptiv-, und Pflegekinder sein. Volljährige Kinder können auch bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert sein.Familie:Zusätzlich zum Versicherungsnehmer entspricht der Versicherungsumfang dem Paar-Tarif und dem Tarif für Alleinerziehende.