Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden nur bei vollständiger, also 100 % Berufsunfähigkeit gewährt. Die Aufgabe des Berufs ist somit Leistungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder der Möglichkeit, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben, keine oder nur reduzierte Leistungen gezahlt werden. In diesem Zuge spielt die sogenannte abstrakte Verweisung eine wichtige Rolle. In vielen Fällen kann ein Arzt, der nicht mehr in seinem ursprünglichen Fachbereich arbeiten kann, vom Versorgungswerk auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger verzichtet auf diese abstrakte Verweisung. Das heißt, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Selbst dann nicht, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Im Leistungsfall wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt, unabhängig davon, ob andere ärztliche Tätigkeiten theoretisch möglich wären. Dadurch erhalten Ärzte eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.