Gerade junge Leute stehen im Fall der Berufsunfähigkeit meist ohne gesetzlichen Schutz da. Die Folge: Wenn überhaupt, bekommt eine Schülerin bzw. ein Schüler eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule passiert. In der Freizeit und im Krankheitsfall hat eine Schülerin bzw. ein Schüler gar keinen Schutz. Die private Absicherung ist deshalb ein Muss!