In der Regel sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in der Deutschen Rentenversicherung oder durch das Versorgungswerk abgesichert. Werden Sie also durch einen Unfall oder eine Erkrankung berufsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Leistungen aus dem Versorgungswerk.
Haben Sie aufgrund einer freiwilligen Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung doch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, reicht diese im Normalfall nicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbstständigen zum absoluten Muss – am besten erfolgt der Abschluss der Versicherung schon direkt zu Beginn der Tätigkeit.
Selbstständige wie Architekten oder Journalisten, die in ein Versorgungswerk einzahlen, erhalten Leistungen bei Berufsunfähigkeit erst nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Das Versorgungswerk bietet zwar eine Grundabsicherung, greift aber meist nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Zudem kann eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgen.