Die Risikoeinstufung für die Betriebs- und Berufsarten unterteilt sich in annahmefähig, direktionsanfragepflichtig (DIR), DIR-ins, unerwünscht und keine Annahme.Einstufung DIR:Für diese Risiken ist eine Direktionsentscheidung erforderlich. Bitte wenden Sie sich vor Angebotsabgabe an Ihren Ansprechpartner in der Direktion. Die Anträge können nur vorbehaltlich nach einer Überprüfung durch die Direktion angenommen werden. Es besteht während der Überprüfung kein vorläufiger Versicherungsschutz.Einstufung DIR-ins und Unerwünscht:Für diese Risiken ist keine Antragsstellung über EASY Web Sach möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner in der Direktion.Keine Annahme:Die Zeichnung dieser Risiken ist nicht möglich.
Der Neugründungsnachlass kann für alle Betriebe oder auch neugegründete Zweigniederlassungen von bestehenden Betrieben angewendet werden, deren Eröffnungsdatum weniger als ein Jahr vor dem Vertragsbeginn liegt. Ein entsprechender Nachweis, z.B. mittels Gewerbeanmeldung, ist beizufügen.Der Neugründungsnachlass beträgt 15 % auf die Nettoprämie und gilt nur im ersten Versicherungsjahr. Im Folgejahr entfällt der Neugründungsnachlass.Gilt nicht für die Bausteine Elektronik und Transport.