Übertragungen auf einen Pensionsfonds bleiben für den Versorgungsberechtigten normalerweise lohnsteuerfrei. Sie als Arbeitgeber können den Einmalbeitrag, der den bereits gebildeten Pensionsrückstellungen entspricht, unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Übertragung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Eventuelle Zusatzaufwendungen können – über weitere zehn Jahre – als Betriebsausgaben verteilt werden.