Service-Center Privatkunden
Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Um Ihnen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, unterstützen wir Sie auf Wunsch
Ein Rentenbescheid wegen Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten zu können. Es handelt sich um einen Fremdbescheid, an den wir nicht gebunden sind. Aufgrund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen führen wir eine eigenständige Prüfung durch.
Unter den folgenden Voraussetzungen schließen wir uns der Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung ohne eigene Prüfung an:
Eine ”konkrete Verweisung” auf eine andere, tatsächlich vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit ist nur in engen Grenzen möglich.
Der konkrete Einkommensrückgang muss weniger als 20 % betragen, die Ausübung der anderen Tätigkeit darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen und im Übrigen muss selbstverständlich die soziale Lebensstellung gewahrt bleiben. Diese wird von der Ausbildung und beruflichen Stellung geprägt. Ferner müssen Ausbildung und Erfahrung des bisherigen Berufs und der neuen Tätigkeit vergleichbar sein.
Die ”konkrete Verweisung” steht also unter sehr engen Voraussetzungen.
Ein sozialer Abstieg wird von uns nicht zugemutet.
Würde man auf die „konkrete Verweisung“ verzichten, so erhielte die versicherte Person Leistungen, obwohl kein Versorgungsbedarf besteht. Dies widerspricht dem Versorgungsgedanken.