Jeder fängt mal klein an!
Ein Kind hat noch alles vor sich: Alle Chancen und alle Möglichkeiten stehen offen. Alles wird noch gelernt und entdeckt. Greifen, Sitzen, Laufen oder Sprechen: Was zu Beginn eine echte Herausforderung ist, wird mit den Jahren ganz selbstverständlich. Und bleibt für den Rest des Lebens die Grundlage dessen, was wir für ein eigenständiges Leben beherrschen müssen. Deshalb nennt man diese Fähigkeiten auch „Grundfähigkeiten“. Wenn eine davon wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr genutzt werden kann, braucht man oft jede Menge Unterstützung im Alltag. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt deshalb im Fall der Fälle eine monatliche Rente, mit der finanzielle Belastungen aufgefangen werden können.
Früher Schutz schon für die Allerkleinsten.
Ein Abschluss für Ihr Kind ist bei uns bereits ab einem Alter von 6 Monaten möglich. In diesem Alter sind die meisten Grundfähigkeiten (Sprechen, Gehen, Gebrauch der Hände, usw.) noch nicht erlernt, deshalb leisten wir in dieser Phase eine Einmalzahlung bei sehr schweren Krankheiten.
Lassen Sie den Grundfähigkeitsschutz mit Ihrem Kind wachsen!
Ihr Kind lernt laufend Neues und entwickelt immer mehr Fähigkeiten. Unsere Grundfähigkeitsversicherung wächst da einfach mit!
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes wandeln wir den Schutz automatisch in einen umfassenden Grundfähigkeitsschutz für Kinder um – und das ohne erneute Risikoprüfung!
Zum 10. Geburtstag haben Sie die Möglichkeit, den Schutz noch einmal zu erweitern. Auf Wunsch können Sie die Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind umwandeln oder weitere Bausteine Hinzufügen – und das ohne erneute Risikoprüfung!
Sie können Ihrem Nachwuchs also schon ab 6 Monaten einen Schutz bieten, der später sogar die Arbeitskraft Ihres Kindes absichert.