Urheberrechtsverletzungen:
Ihr 14-jähriger Sohn hat bei facebook ein Bild gepostet, welches urheberrechtlich geschützt ist. Der Rechteinhaber mahnt Sie ab.
Wir übernehmen die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie begehrt wird. Außerdem befriedigen wir berechtigte Schadenersatzansprüche, soweit die Urheberrechtsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Cyber-Mobbing:
Laut Umfrage haben im Jahr 2020 knapp über 17 Prozent aller Schülerinnen und Schüler angegeben, schon einmal von Cybermobbing betroffen gewesen zu sein. Wenn nämlich Kinder und Jugendliche systematisch und über einen längeren Zeitraum ausgegrenzt, beleidigt, erpresst oder gedemütigt werden. Mobbing im realen Leben und im Internet gehen oft ineinander über, auch ist die einfache Trennung zwischen Opfern und Tätern nicht immer leicht. Gemobbte werden oft selbst wieder zu Mobbern.
Die passende Hilfe für Mobbing-Opfer bieten wir über das Cyber-Paket unserer Hausratversicherung. Wir helfen beim Löschen von Internet-Inhalten und übernehmen die Kosten für eine psychologische Erstberatung.
Sollten Ihre Kinder ohne Ihr Wissen selbst zum Täter werden, kommen wir über das Cyber-Paket unserer Privathaftpflichtversicherung für berechtigte Schadenersatzansprüche auf. Dazu prüfen wir für Sie die Haftpflichtfrage. Unberechtigte Schadenersatzansprüche weisen wir zu Ihrem Schutz ab.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Sie veröffentlichen versehentlich und unbemerkt das falsche Bild in den sozialen Medien. Das Bild zeigt Bekannte von Ihnen, welche nicht der Veröffentlichung zugestimmt haben. Ihre Bekannten erwirken eine Abmahnung gegen Sie.
Wir übernehmen die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie begehrt wird. Außerdem befriedigen wir berechtigte Schadenersatzansprüche, soweit die Urheberrechtsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen:
Sie versenden Neuigkeiten aus Ihrem Sportverein regelmäßig per Mail an die Vereinsmitglieder. Dabei versenden Sie die Mails einmal versehentlich nicht über die „Blind-Kopie-Funktion“ („Bcc“), sondern an einen für alle Beteiligten sichtbaren Mailverteiler.
Ein Vereinsmitglied meldet Sie an die Datenschutzbehörden und verlangt einen Schadersatz von Ihnen.
Wir prüfen die Haftpflichtfrage. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden wir befriedigen, unberechtigte Schadenersatzansprüche weisen wir zu Ihrem Schutz ab.