Der comfort-Schutz #selbermacher bietet das beste Produkt zum günstigen Preis. Besonderheit: Die vereinbarte Selbstbeteiligung von 600 EUR entfällt komplett, wenn im Schadenfall mindestens zwei Gewerke (z.B. Streichen und Tapezieren) in vollem Umfang selbst durchgeführt werden. Für die erbrachten Eigenleistungen kommt die Alte Leipziger fair und unkompliziert auf.
Beispiel: Nach einem Leitungswasserschaden müssen Sie das Badezimmer streichen.
In diesem Fall entscheiden Sie sich dafür, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten nach der Reparatur, wie z.B. das Abkleben von Armaturen und Fenster, selbst durchzuführen. Außerdem übernehmen Sie das Streichen der Wände & Decke. Die Reparatur des Schadens, inkl. der dazu notwendigen Vorbereitungen wie Fliesen abschlagen, werden von einem Fachunternehmen durchgeführt und auch von der Versicherung im Rahmen der Bedingungen gezahlt. Für die geplante Eigenleistung erhalten Sie:
- 320 € für 16 Stunden Arbeit (20 € je geleistete Arbeitsstunde)
- 100 € für 10 Liter Farbe
- 50 € pauschal für Grundausstattung für Malerarbeiten
- 20 € pauschal für die Entsorgung des Abfalls
- 150 € pauschal für den Lüftungsaufwand - es wird keine maschinelle Trocknung benötigt.
- 20 € pauschal für die An- und Abfahrt zum Wertstoffhof, um die abgeschlagenen Fliesen usw. zu entsorgen
Das macht in Summe: 660 €, die Sie unbürokratisch von der Versicherung erstattet bekommen. Zum Nachweis der durchgeführten Eigenleistungen sind Fotos ausreichend!
Beispiel: Ein Sturm hat so stark gewütet, dass zwei Bäume im Garten entwurzelt wurden.
Einer der Bäume stürzte dabei auf Ihr Gebäude und beschädigte es. Beide Bäume liegen nun entwurzelt neben im Garten. Im Rahmen des #selbermacher sparen Sie die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 €, wenn Sie die Aufräumarbeiten der Bäume selbst übernehmen. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Arbeiten durchführen. Zusätzlich erstattet die Alte Leipziger folgende Kosten unkompliziert und fair:
- 100,- € pauschal für das Kleinschneiden und Aufräumen/Entsorgen der 2 Bäume (mind. 15 cm Stammdurchmesser)
- 50,- € pauschal für die Leihgebühr einer Kettensäge
Das sind insgesamt 150,- €.
Und wenn Sie einen Holzofen oder Kamin besitzen, können Sie das Holz natürlich auch für den nächsten Winter behalten oder Sie geben es an Freunde und Bekannte weiter.
Beispiel: Es hat zum Glück nicht wirklich gebrannt, aber Sie haben einen Seng- und Schmorschaden im Wohnzimmer.
Sie haben sich im Wohnzimmer einen offenen Kamin eingerichtet. Gerade in der kalten Jahreszeit ist so etwas sehr gemütlich, lässt einen das kalte, nasse Wetter vergessen und ist zudem nachhaltig.
So ein offener Kamin hat auch seine Tücken, deswegen sind Sie immer aufmerksam und verantwortungsbewusst, trotzdem passiert es: Während Sie kurz in die Waschküche gehen, um die Waschmaschine anzustellen, kullert trotz Schutzvorrichtung ein größeres Stück brennende Glut aus dem Brandplatz und macht an der nahegelegenen Wand halt. Die Tapete wird angesengt, Sie bemerken es auf dem Weg zurück und löschen das Stück Glut mit Wasser.
Im Rahmen des #selbermacher fällt keine Selbstbeteiligung an, wenn Sie als Vorbereitungsarbeiten die alte beschädigte Tapete selbst entfernen und die Oberfläche der Wand grundieren, sowie die neue Tapete anbringen. Sie erhalten zusätzlich folgende Kosten von der Alte Leipziger unkompliziert und fair erstattet:
- 80 € für 4 Arbeitsstunden (20 € je geleistete Arbeitsstunde)
- 150 € Lüftungspauschale für Trocknung der Wand
- 100 € Grundausstattung für Tapezierarbeiten
- 120 € für 6 Rollen Tapete
- 20 € für 500g Kleister zum Selbstanrühren
- 20 € für 2 Liter Grundierung
Das sind insgesamt 490 €, die Sie von der Versicherung für die geleistete Tapezierarbeit erhalten. Und zusätzlich haben Sie sich noch die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 € gespart.
Beispiel: Aufgrund eines Hagelschadens müssen Ihre Rollläden ausgetauscht werden.
Zum Glück können die Rollläden einfach ausgetauscht werden und es ist nicht notwendig, die Wand bzw. Tapete zu reparieren. Daher ist keine Eigenleistung gemäß des Leistungskatalogs möglich, also müssen Sie nichts machen, außer den Schaden zu melden. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Beispiel: Ein Sturm bläst Ziegel vom Dach.
Das ist ganz klar ein Fall für den Dachdecker - selbstverständlich übernimmt die Versicherung die Kosten. Da Sie den Schaden schnell behoben haben, sind auch keine Folgeschäden, z. B. feuchte Decken, aufgetreten. Auch hier fällt daher für Sie keine Eigenleistung gemäß des Leistungskatalogs an, also auch keine Selbstbeteiligung.
Sie sind gelernter Dachdecker, Zimmerer oder Ähnliches? Wenn Sie möchten, können Sie im Rahmen des #selbermachers Ihr Dach reparieren. Selbstverständlich erhalten Sie in Abstimmung mit unserer Schadenabteilung dann ebenso eine individuell festgelegte Entlohnung für Materialkosten und Arbeitszeit.