Übernimmt ein Kfz-Versicherer die Kosten für einen Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird der Versicherungsvertrag im Folgejahr neu eingestuft, da sich die Schadenfreiheitsklasse ändert. Diese bildet nämlich die unfallfreien Jahre ab. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto größer der Schadenfreiheits-
Rabatt auf Ihren Versicherungsbeitrag.
Einen Kfz-Schaden müssen Sie innerhalb einer Woche melden. Nach der Schadenbegleichung können Sie einen Schaden „zurückkaufen“ und werden nicht hochgestuft, Ihr Vertrag bleibt also unberührt. Grundsätzlich gilt: