Kfz Rückstufungsrechner

Übernimmt ein Kfz-Versicherer die Kosten für einen Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird der Versicherungsvertrag im Folgejahr neu eingestuft, da sich die Schadenfreiheitsklasse ändert. Diese bildet nämlich die unfall­freien Jahre ab. Je länger Sie unfall­frei fahren, desto größer der Schadenfreiheits-Rabatt auf Ihren Ver­sicherungs­beitrag.

Einen Kfz-Schaden müssen Sie innerhalb einer Woche melden. Nach der Schadenbegleichung können Sie einen  Schaden „zurückkaufen“ und werden nicht hochgestuft, Ihr Vertrag bleibt also unberührt. Grundsätzlich gilt:

  • Kfz-Haftpflicht und Kfz-Vollkasko
    Hochstufung erfolgt. Sie können aber innerhalb von 12 Monaten den Schadenbetrag zurückzahlen. Die Hochstufung wird dann rückgängig gemacht.
  • Kfz-Teilkasko
    Keine Hochstufung. Rechnen nicht nötig. Sie zahlen nur eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Bis zu welcher Schadensumme es sich lohnt, den Schaden selbst zu begleichen, können Sie mit unserem Rückstufungsrechner ermitteln oder mit einem Klick in unserem Kundenportal fin4u nachschauen. Sie benötigen dazu Ihren Versicherungsschein und Ihre letzte Beitragsrechnung.

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Rabattschutz vereinbart?

Sehr gut! Es erfolgt in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko keine Beitragserhöhung bei einem Schaden pro Kalenderjahr.

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