Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge. Diese Einnahmen bleiben bis zu einer Höhe von 1.000 € im Jahr für jeden Bürger steuerfrei. Eheleute und Lebenspartnerschaften, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, können bis zu 2.000 € gemeinsam erteilen. Diese Beträge wurden ab 2023 angehoben. Bereits vor dem Jahr 2023 erteilte Freistellungsaufträge wurden automatisch entsprechend erhöht.
Um den Sparerfreibetrag zu nutzen, sollten Sie uns einen Freistellungsautrag erteilen. Damit können Sie Ihre Kapitalerträge bis zur Obergrenze des Sparer-Pauschbetrages steuerfrei stellen.
Wenn Sie Anlagen bei mehreren Banken besitzen, können Sie je Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen.
Alle diese Freistellungsaufträge zusammengenommen dürfen jedoch nicht die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 € bzw. 2.000 € übersteigen.