Jährlich können Sie bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. 2024 entspricht dies 7.248 €. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zudem sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.