Seit 2023 können Sie Ihre Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Insgesamt können Sie im Jahr 2025 bis zu 29.344 € Beiträge als Single und bis zu 58.688 € Beiträge als Ehepaar steuerlich geltend machen.
Insgesamt können Sie im Jahr 2025 bis zu 29.344 € Beiträge als Single und bis zu 58.688 € Beiträge als Ehepaar steuerlich geltend machen.