Beispiele für | zwei verheiratete Arbeitnehmer | ein alleinstehender Arbeitnehmer |
Ihr Arbeitgeber überweist monatlich | 80 € | 40 € |
Sie zahlen selbst monatlich | 117 € | 59 € |
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage* | 602 € | 301 € |
10 % Wohnungsbauprämie* | 980 € | 490 € |
* im Rahmen gesetzlicher Einkommensgrenzen und 7 Jahren Spardauer
Übrigens: Seit 2021 können Sie mit bis 140 € p.a. von der verbesserten Wohnungsbauprämie profitieren. Weitere Infos zu Bausparen finden Sie hier.
Maßgeblich für alle Grenzen ist das zu versteuernde Einkommen.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass die vL und ein Teil Ihres Bruttoentgelts als steuerfreie Beiträge für Ihre Altersversorgung aufgewendet werden.
Ihr Arbeitgeber schließt eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung zu Ihren Gunsten ab.
Die Beiträge werden direkt von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen und fließen zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss an die Alte Leipziger, die Ihr Geld gewinnbringend anlegt und Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente zahlt.
Durch die Anlage in eine betriebliche Altersversorgung werden die Steuern erst bei Rentenbezug fällig und da ist der Steuersatz in der Regel niedriger.
Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen erst später an!
Weitere Infos zur Direktversicherung finden Sie hier.
Weitere Infos zum AL Trust Aktien Deutschland