Die meisten Menschen werden heute aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig. Danach folgen Krebserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Herz- und Gefäßerkrankungen als weitere Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Steigender Leistungsdruck und Stress im privaten Umfeld lassen die Zahlen psychischer Erkrankungen nach oben schnellen – Tendenz steigend. Bundesweit ist mittlerweile jährlich mehr als jeder Vierte von einer psychischen Erkrankung betroffen. Sogar die Hälfte der Krankheitstage sind darauf zurückzuführen.
Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2022
Es gibt eine Vielzahl an psychischen Erkrankungen und Symptomen, die potenziell zur Berufsunfähigkeit führen können, darunter Depressionen, Angststörungen, Burnout-Syndrom und Schizophrenie.
Die psychische Gesundheit ist genau wie die physische Gesundheit ein wichtiger Teilbereich der Gesundheitsprüfung im Antragsprozess der Berufsunfähigkeitsversicherung. Fragen zur Psyche können sich auf vergangene und aktuelle psychische Erkrankungen sowie Psychotherapien beziehen. Versicherer nutzen die Antworten auf die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit des Antragstellers einzuschätzen. Dabei wird jeder Antrag individuell geprüft. Denn nur eine genaue Betrachtung der Gesundheitshistorie und der aktuellen Situation des Antragstellers ermöglicht es Versicherern, ein angemessenes Risikoprofil zu erstellen und trotz psychischer Vorerkrankung ein faire BU anzubieten. Dafür kann bei der Alte Leipziger eine Risikovoranfrage unter Angabe des Geburtsdatums sowie des Berufes gestellt werden. Eine Risikovoranfrage ist keine Antragstellung, sondern eine Möglichkeit, um aufgrund bestehender Vorerkrankungen in Erfahrung zu bringen, ob eine BU zu annehmbaren Bedingungen abschließbar ist. Oftmals bieten Versicherer dafür digitale Tools zur schnellen Auswertung an. Bei einer Risikovoranfrage werden grundsätzlich keine ärztlichen Untersuchungen angefordert.
„Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren Krankheiten der Psyche?“ Lassen Sie sich von dieser Frage im Rahmen der Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abschrecken. Eine psychische Vorerkrankung führt in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch zur Ablehnung Ihres Antrags durch den Versicherer. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Dabei wird der aktuelle Gesundheitszustand, die Art der Vorerkrankung, der Zeitpunkt und die Dauer der Behandlung sowie der Zeitraum seit der letzten Behandlung berücksichtigt.
Psychische Erkrankungen sind kein Zeichen von Schwäche und alltäglicher, als wir denken. Das Gute: In der Regel können sie meist wirksam behandelt werden. Mit der Entscheidung, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, machen Sie einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Versicherer haben mittlerweile ein differenzierteres Verständnis für die Gründe einer psychotherapeutischen Behandlung. Denn Psychotherapie ist nicht gleich Psychotherapie. Eine Therapie aufgrund einer belastenden Erfahrung wie z.B. einem Trauerfall oder einer Trennung wird anders bewertet als eine Behandlung aufgrund einer tiefsitzenden Depression. Es gibt dabei unterschiedliche Faktoren, die in die Risikobewertung der Berufsunfähigkeitsversicherung einfließen, wenn Sie eine laufende, geplante oder abgeschlossene Therapie im Antrag angeben.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie nach einer Psychotherapie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können. Es gibt jedoch eine Verjährung. Gilt die Therapie als erfolgreich beendet und liegt lange genug zurück, kann ein Abschluss möglich sein.
Die Art der Therapie kann unterschiedliche Auswirkungen auf die Bewertung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Jeder dieser Fachbereiche behandelt psychische Erkrankungen auf eine etwas andere Weise, was von Versicherern bei der Risikoprüfung berücksichtigt werden kann.
Zwischen einer normalen Annahme und einer Ablehnung eines BU-Antrags gibt es mehrere Szenarien, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit psychischer Vorerkrankung möglich machen: Rückstellungen für eine bestimmte Zeit, eine Ausschlussklausel und Risikozuschläge.
Wenn Ihr Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer psychischen Vorerkrankung abgelehnt wurde, kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Die Versicherung bietet Schutz, falls Sie grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder die Nutzung Ihrer Arme und Hände verlieren. In manchen Fällen kann sie leichter abzuschließen sein als eine BU, insbesondere bei bestimmten psychischen Vorerkrankungen.
Besonders bei Diagnosen wie psychosomatischen Störungen, Depressionen, stress- und erschöpfungsbedingten Zuständen oder Burnout-Syndrom bietet die Grundfähigkeitsversicherung bessere Chancen auf einen Abschluss. Während einige dieser Zustände, insbesondere ein bestehendes Burnout-Syndrom, bei einer BU häufig zu einer Ablehnung führen, sind sie bei einer Grundfähigkeitsversicherung oft weniger ausschlaggebend.
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Veränderungen sein.
Auf Grundlage der beantworteten Gesundheitsfragen wird der Gesundheitszustand geprüft und das Risiko eingeschätzt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, weil sie Ihren Verdienstausfall abdeckt.