Statistisch gesehen wird laut DAV 2021I jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig – egal ob angestellt oder selbstständig. Psychische Erkrankungen sind dabei die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit , gefolgt von Krebserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Unfallfolgen, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie neurologischen Erkrankungen. Dabei handelt es sich also um Ursachen, die jeden betreffen können. Aufgrund mangelnder staatlicher Absicherung schlägt die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern ohne BU allerdings doppelt zu Buche.
Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2022
BU-Rente:
3.000 €/mtl. |
Beitrag:
117,79 €/mtl.* |
BU-Rente:
2.500 €/mtl. |
Beitrag:
77,13 €/mtl.* |
BU-Rente:
2.750 €/mtl. |
Beitrag:
97,16 €/mtl.* |
Die Vertragsdauer der BU sollte so gewählt werden, dass die Arbeitskraftabsicherung bis zum offiziellen Renteneintrittsalter reicht. So entsteht ein nahtloser Übergang zur gesetzlichen Rente, sofern Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Übrigens: Unsere BU ermöglicht es, Ihren Versicherungsschutz zu verlängern, falls die Regelaltersgrenze durch eine gesetzliche Änderung angehoben werden sollte.
Die Umorganisationsklausel im BU-Vertrag besagt, dass ein Selbstständiger nicht als berufsunfähig gilt, insofern er durch eine Umorganisation seines Betriebs weiterhin in diesem tätig sein könnte. Diese Umorganisation muss allerdings zumutbar und betrieblich sinnvoll sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Versicherte Leistungen aus ihrer BU-Versicherung. Eine Umorganisation gilt als zumutbar und betrieblich sinnvoll, wenn sie keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und dazu führt, dass die neue Tätigkeit des versicherten Mediziners im Vergleich zu seiner bisherigen Stellung im Betrieb angemessen ist. Das heißt, dass die neue Tätigkeit nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten geht und der Gewinn vor Steuern mehr als 80 % im Vergleich zu vorher beträgt.
Die Alte Leipziger verzichtet zum Vorteil der Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen. Zum einen, wenn im Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt waren (für selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten gilt: Als Mitarbeiter zählen nur Angestellte mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf). Zum anderen, wenn der Selbstständige Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt.
Wenn der Betrieb umorganisiert werden kann, unterstützt die Alte Leipziger dies finanziell mit einer Einmalzahlung von sechs Monatsrenten.
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Veränderungen sein.
Auf Grundlage der beantworteten Gesundheitsfragen wird der Gesundheitszustand geprüft und das Risiko eingeschätzt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, weil sie Ihren Verdienstausfall abdeckt.