Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte

Lebensstandard mit einer BU für Mediziner absichern.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte ist sinnvoll, da sie in ihrem Berufsalltag vielfältigen Risiken ausgesetzt sind, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Hierbei spielen physische wie psychische Belastungen beispielsweise durch Schichtdienste, Infektionsgefahren und Überlastungen eine Rolle. Eine BU bietet Schutz, falls Ärzte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente als finanzieller Ausgleich ohne abstrakte Verweisung auf eine andere ärztliche Tätigkeit.

Wieso sich eine private BU als Ergänzung zum Versorgungswerk für Ärzte lohnt

Obwohl Ärzte oft Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sind, das eine Grundversorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet, gibt es einige Gründe, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner eine sinnvolle Ergänzung darstellt.
Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden häufig nur bei vollständiger, also 100 % Berufsunfähigkeit gewährt. Die Aufgabe des Berufes ist somit Leistungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder der Möglichkeit, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben, keine oder nur reduzierte Leistungen gezahlt werden. In diesem Zuge spielt die sogenannte abstrakte Verweisung eine wichtige Rolle. In vielen Fällen kann ein Arzt, der nicht mehr in seinem ursprünglichen Fachbereich arbeiten kann, vom Versorgungswerk auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger verzichtet auf diese abstrakte Verweisung. Das heißt, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Selbst dann nicht, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Im Leistungsfall wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt, unabhängig davon, ob andere ärztliche Tätigkeiten theoretisch möglich wären. Dadurch erhalten Ärzte eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Bedarfsgerechter Schutz: Infektions- und Umorganisationsklausel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte der Alte Leipziger umfasst auch spezielle Klauseln für Mediziner, um zusätzlichen Versicherungsschutz zu bieten und Sie rundum abzusichern. Dazu gehören die Infektionsklausel und die Umorganisationsklausel.

Die Infektionsklausel ist besonders für Ärzte und Pflegepersonal relevant. Sie greift, wenn von den versicherten Medizinern eine Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht und sie aufgrund eines Tätigkeitsverbots für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch eine behördliche Anordnung ein Berufsverbot ausgesprochen wird, weil der Mediziner eine ansteckende Erkrankung hat. Dabei reicht es bei Human- und Zahnärzten, Medizinstudenten sowie Pflegepersonal aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig darauf bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Die Infektionsklausel stellt sicher, dass Mediziner und das Pflegepersonal in solchen Fällen Leistungen von der BU erhalten, auch wenn sie gesundheitlich noch in der Lage wären, ihre Tätigkeit auszuüben.

Die Umorganisationsklausel ist für selbstständige Mediziner von Bedeutung. Sie bezieht sich auf die Situation, dass ein Arzt bei einer Berufsunfähigkeit seinen Betrieb umorganisieren könnte, um weiterhin eine Tätigkeit auszuüben, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Diese Umorganisation muss allerdings zumutbar und betrieblich sinnvoll sein.

Dies ist der Fall, wenn sie
  • nicht zu Lasten der Gesundheit geht.
  • wirtschaftlich sinnvoll und ohne hohen Kapitalaufwand zu realisieren ist (Einzelfallbetrachtung).
  • dem Selbständigen weiterhin ein Tätigkeitsfeld von mind. 50 % in seiner Stellung und Eigenschaft als Betriebsinhaber verschafft.
Eine Einkommensbuße von 20 % oder mehr nach einer Umorganisation ist nicht zumutbar. Wenn der Betrieb umorganisiert werden kann, unterstützt die Alte Leipziger diese finanziell mit einer Einmalzahlung von sechs Monatsrenten.

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Wenn Ärzte berufsunfähig werden – die häufigsten Ursachen


Ursachen Berufunsfähigkeit

Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2023 


Im medizinischen Berufsfeld lauern oftmals unterschätzte Risiken. Ärzte setzen sich täglich hohen Belastungen aus, die langfristig zur Berufsunfähigkeit führen können. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Chirurgen, Zahnärzte, Assistenzärzte und andere Mediziner. Ärzte stehen häufig unter hohem Druck und Stress, haben lange Arbeitszeiten im Schicht- und Notdienst und sind vielen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Dadurch kann es zur Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen kommen. Aber auch der Körper kann unter den Belastungen leiden, wodurch Erkrankungen am Bewegungsapparat entstehen können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck können ebenfalls daraus resultieren. Hinzu kommt die erhöhte Gefahr von Verletzungen und Infektionen, welche die Tätigkeit eines Arztes mitbringt. Bei Medizinern gibt es demnach viele potenzielle Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Risikoprüfung einer Berufsunfähigkeit bei Ärzten

Um das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit eines Arztes richtig einschätzen zu können, ist die Gesundheitsprüfung von großer Bedeutung. Nur so kann sichergestellt sein, dass der Versicherungsschutz individuell auf die Bedürfnisse und Risiken des Mediziners zugeschnitten ist. Denn je nach Fachrichtung haben Ärzte unterschiedliche Risiken. Chirurgen können aufgrund der stehenden Tätigkeiten und feinmotorischen Anforderungen ein höheres Risiko für physische Erkrankungen haben, wohingegen Notfallsanitäter meist eher psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Auch Faktoren wie Arbeitszeiten, Nachtdienste, das allgemeine Stresslevel auf der Arbeit und die physische Arbeitsumgebung werden berücksichtigt. Lange Arbeitszeiten und hoher Stress können beispielsweise das Risiko psychischer Erkrankungen erhöhen.

Bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung  wird auch erfragt, ob bereits Vorerkrankungen bestehen oder regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Das kann den Versicherungsschutz und die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte beeinflussen.


Früh vorsorgen: BU bereits als Medizinstudent abschließen

Auch für angehende Ärzte ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn eine frühzeitige Absicherung als Medizinstudent bietet entscheidende Vorteile:

  • Günstigere Beiträge
    Je jünger eine Person beim Abschluss der Versicherung ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge. Medizinstudenten können also von deutlich günstigeren Konditionen profitieren, verglichen mit dem Abschluss einer BU als praktizierender Mediziner.
  • Besserer Gesundheitszustand
    Junge Menschen haben in der Regel einen besseren Gesundheitszustand. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen, wodurch es beim Abschluss der BU zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen kann.
  • Risiko für Berufsunfähigkeit besteht bereits im Studium
    Als Medizinstudent wird man bereits mit den praktischen Tätigkeiten eines Arztes konfrontiert und kann physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sein. Hinzu kommt auch das Risiko einer Infektion, durch die ein längerfristiges Berufsverbot ausgesprochen werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Medizinstudenten vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
  • Anpassbarkeit der Versicherung
    Die BU der Alte Leipziger bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit anzupassen. Der BU-Schutz wächst mit Ihren Aufgaben.
  • Kein Mitglied im Versorgungswerk
    Medizinstudenten sind noch keine Mitglieder im Versorgungswerk und erhalten somit keine Grundversorgung im Falle der Berufsunfähigkeit. Deshalb ist eine private Vorsorge sinnvoll.


Kostenbeispiele unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner 

Allgemeinmediziner

BU-Rente:

3.000 €/mtl.

Beitrag:

117,20 €/mtl.*

z.B. für eine 35-jährige Person

Medizinstudent

BU-Rente:

1.500 €/mtl.

Beitrag:

50,05 €/mtl.*

z.B. für einen 24-jährigen Humanmedizin-Student

Zahnarzt

BU-Rente:

2.500 €/mtl.

Beitrag:

116,92 €/mtl.*

z.B. für eine 30-jährige Person

* Schlussalter 67 Jahre; Überschussverwendung: Beitragsverrechnung (Leistungen aus Überschüssen - Überschusssätze 2025 können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen); Der angegebene Beitrag ist der zu zahlende Beitrag, d.h. hier sind die Überschüsse schon abgezogen; ohne Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

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Häufige Fragen, die sich Ärzte rund um die BU stellen

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten.


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